Schutzkonzept
Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserem Verein
1. Einleitung – Schutz vor sexualisierter Gewalt
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
So ist es nur folgerichtig, dass wir als Verantwortliche in unserem Sportverein DJK Grün Weiß Amelsbüren ebenso dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einem Klima von Respekt, Transparenz und Verantwortung leben. Denn Verantwortung für Kinderschutz heißt, an Schutzkonzepten zu arbeiten, bevor etwas vorgefallen ist.
Die besondere Nähe und Verbundenheit der Vereinsmitglieder und Ehrenamtlichen, die der gemeinsame, aktive Sport schaffen kann, bergen leider auch Gefahren sexualisierter Übergriffe.
So haben wir für unseren Verein ein Handlungskonzept erarbeitet, welches alle Ehrenamtlichen, ÜbungsleiterInnen, TrainerInnen sowie HelferInnen für das Thema sensibilisiert und über mögliche Gefahren informiert. Des Weiteren soll es potentielle TäterInnen abschrecken und Betroffene dazu ermutigen, sich Hilfe zu holen.
2. Was ist sexualisierte Gewalt/Grenzverletzung
2.1 Definition sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung, die an
oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.
Sexualisierte Gewalt ist keinesfalls als ein „Ausrutscher“ zu deuten, sondern meist lange im Voraus bewusst geplant und vorbereitet.
Die TäterInnen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre
eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes/des Jugendlichen zu befriedigen.
Sexualisierte Gewalt wird im Strafrecht weitestgehend unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. (Strafgesetzbuch §§174-184g).
2.2 Definition Grenzverletzung
Grenzverletzungen beschreiben ein einmaliges oder maximal gelegentliches, unangemessenes Verhalten, das zumeist unbeabsichtigt geschieht. Häufig geschehen diese aufgrund fehlender persönlicher oder fachlicher Reflexion oder weil konkrete Regelungen für bestimmte Situationen nicht klar und transparent gemacht wurden.
Beispiele Grenzverletzung
- Tröstende Umarmung, obgleich dies dem gegenüber unangenehm ist
- Verletzung des Rechts auf das eigene Bild durch Veröffentlichung durch Fotos im Handy oder im Internet
- verpflichtendes Umziehen und/oder Duschen in einer Sammelumkleide
Aus diesem Grund haben wir einen Ehrenkodex erarbeitet, um unsere MitarbeiterInnen zu sensibilisieren und ihnen einen sicheren und angemessenen Handlungsrahmen zu geben.
2.3 TäterInnen
Es gibt keine „äußeren“ Erscheinungsmerkmale, an denen Menschen erkannt werden können, die andere Menschen sexuell missbrauchen. Die Gewalt wird von Männern und seltener auch von Frauen, unabhängig von sozialer Schicht, dem Beruf, der Nationalität oder dem Alter verübt. Täterinnen und Täter nutzen kollegiale, familiäre und vertrauensvolle Strukturen in Institutionen aus, um sich ihrem potentiellen Opfer zu nähern.
3. Präventionskonzept
4. Verhaltensregeln
- Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Würde, Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
- Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
- Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen.
- Die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen wird zu jeder Zeit gewahrt.
- Unterstützung beim Toilettengang jüngerer Kinder: Diese Situationen werden mit den Erziehungsberechtigten vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden)
- Einzeltrainings werden mit den Erziehungsberechtigten vorher angekündigt und abgesprochen.
- Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent. Hierzu werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
- Die Übernachtungssituation wird zuvor mit allen Teilnehmern und Erziehungsberechtigten detailliert geklärt.
- Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Hilfestellung, Ermunterung, Trost und Gratulation) müssen von ihnen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Bei Unsicherheiten erfolgte eine direkte Nachfrage an das Kind oder den Jugendlichen („Ist es okay, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“).
- Der Übungsleiter oder die Übungsleiterin teilt keine Geheimnisse mit den Kindern und Jugendlichen. Alle Absprachen, die mit einem Kind bzw. Jugendlichen getroffen werden, können öffentlich gemacht werden.
5. Kooperation mit dem Stadtsportbund Münster
Wir arbeiten eng mit dem Stadtsportbund Münster zusammen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern führen wir Schulungen für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vereins durch.
Außerdem ist der Stadtsportbund Münster für uns ein wichtiger Ansprechpartner bei entsprechenden Fragestellungen.
6. Verdachtsfall
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. Die Schutzbeauftragten nehmen Beschwerden sehr ernst und behandeln sie vertraulich. Notwendige Interventionen und Maßnahmen werden konsequent umgesetzt. Hinweise können auch anonym gegeben werden.
Kontaktdaten:
DJK Grün Weiß Amelsbüren
Zum Häpper 24
48163 Münster
E-Mail: schutzbeauftragte@djk-gwa.eu